- Ansuchen um einen Anschluss & Kostenvoranschlag + Informationsmitteilung Datenschutz
- allgemeine Informationen zur Ausführung der Anschlüsse
- Anfrage um Kostenvoranschlag für Arbeiten
- Anfrage um Aktivierung der Lieferung
- Anfrage um Wiederaktivierung der Lieferung nach Aussetzung wegen Zahlungsverzug
- Ansuchen um Deaktivierung & Trennung vom Netz
- allgemeine Informationen in Bezug auf die Deaktivierung der Lieferung oder Trennung vom Netz
- Formular schriftliche Beschwerde oder Informationsanfrage
- Antrag auf Prüfung des Zählers + Informationsmitteilung Datenschutz
-
PER POST an
bioenergie Fernheizwerk Ritten Gen.
Handwerkerzone Nr. 72
39054 Klobenstein/Ritten -
PER E-MAIL an
info@bioenergie-ritten.it - PERSÖNLICH im Büro des Fernheizwerks
Primärenergiefaktor - Fattore di Conversione
► Erklärung des sog. "Fattore di Conversione" (Primärenergiefaktor)
mögliche Anschlussleistungen:
15 kW, 25 kW, 35 kW, 50 kW, 75 kW, 100 kW, 125 kW, 150 kW, 175 kW, 200 kW, 250 kW,
300 kW, 400 kW, 500 kW
- Preisart: anderer Preis (Preis auf verbrauchte Wärmeenergie laut Rücklauftemperatur + fixe Zählergebühr)
- Gemeinde, in denen das Angebot Anwendung findet: Gemeinde Ritten (BZ), Fraktionen Oberbozen, Wolfsgruben und Klobenstein
- Beginn der Anwendung: 01.01.2016 - siehe Infobroschüre
- Häufigkeit der Aktualisierung der Preise: Der Preis wird periodisch vom Verwaltungsrat unter Berücksichtigung aller wie auch immer gearteten Kosten neu festgelegt. Die Abänderung der Preise wird dem Kunden in jedem Fall vorab schriftlich zur Kenntnis gebracht
- Preiskomponenten:
-
Fernwärmetarif pro kWh nach Rücklauftemperatur für NICHT-MITGLIEDER
unter 45° C = 12,85Eurocent
45 - 55° C = 13,40 Eurocent
über 55° C = 14,47 Eurocent -
Fernwärmetarif pro kWh nach Rücklauftemperatur für MITGLIEDER
unter 45° C = 12,48 Eurocent
45 - 55° C = 13,00 Eurocent
über 55° C = 14,04 Eurocent -
die Tarife pro kWh verstehen sich zuzüglich MwSt (10% für private Abnehmer) minus 0,0219 Euro CARBON TAX (steuerliche Begünstigung)
Jährlicher Kostenbeitrag für den Wärmemengenzähler: 60,00 € d.h. 5,00 € pro Monat
Ein zusätzlicher Wärmemengenzähler mit eigener Regelung muss vom Kunden selbst mit 1.200,00€ bezahlt werden.
Die Mindestbezugsenergiemenge beträgt 300 kWh pro kW Anschluss. (die Mindestbezugsmenge kommt erst nach Inbetriebnahme der Übergabestation jeweils im darauffolgenden Jahr zum Tragen – VWR-Beschluss vom 11.05.2009) - Typ der Lieferung: Heizung; Warmwasser.
- Typ der Nutzung: Haushalt; Dienstleistungssektor; Industrie.